Finanzbuchhaltung
& Steuererklärung
Kurze Frage, aber Sorge, dass der Anruf beim Steuerberater direkt eine Rechnung nach sich zieht? Nicht mit uns! Denn unsere Honorarsätze für die klassischen Steuerberater-Leistungen Finanzbuchhaltung und Steuererklärung beeinhalten auch sämtliche Auskünfte, Besprechungen, Bescheinigungen und Co. Diese berechnen wir ganz transparent und leicht verständlich auf Basis von Umsatz und Ergebnis unserer Mandanten. Die Gebühren basieren auf dem Mittelwert der Steuerberatervergütungsordnung StBVV.
Lohnbuchhaltung
Für Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern übernehmen wir die Lohnbuchhaltung. Monatlich fällt pro Mitarbeiter eine Fix-Gebühr auf Basis der Steuerberatervergütungsordnung StBVV an. Mit dieser sind wie auch bei der Finanzbuchhaltung alle dazu gehörenden Leistungen abgegolten. Für Besprechungen, Rückfragen, Auskünfte und Bescheinigungen fallen also keine weiteren Gebühren an.
Individuelle Leistungen
Individuelle Beratungen rund um Erbschaftssteuern, Unternehmensnachfolge oder auch die Betreuung während Steuerprüfungen berechnen wir ebenfalls auf Basis der Steuerberatervergütungsordnung StBVV. Welche Gebühren im jeweiligen Fall zu Buche schlagen, kommunizieren wir unseren Mandanten im Vorfeld.
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E-Mail: kanzlei@steinhauser.de